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title: KI-Verzicht als Gewissensentscheidung an der Universität
author: Martin Ebner
date: 2026-11-02
url: https://postgenerativ.at/indizien/2026-11-02/ki-verzicht-als-gewissensentscheidung-an-der-universitaet
lang: de
type: Indiz
summary: David Durman erhält an der University of Kentucky eine Ausnahme von der persönlichen KI-Nutzung. Der Humanist sieht im Auslagern des Denkens einen Konflikt mit seiner moralischen Verantwortung.
tags:
  - Arbeit
  - Hochschule
  - Religion
  - Recht
sources:
  - title: "t3n: Aus religiösen Gründen: Erster US-Universitätsmitarbeiter bekommt Ausnahme von KI-Zwang"
    url: https://t3n.de/news/aus-religioesen-gruenden-erster-us-universitaetsmitarbeiter-bekommt-ausnahme-von-ki-zwang-1770567/
  - title: "Religion News Service: A Kentucky man becomes the first humanist granted religious exemption from AI"
    url: https://religionnews.com/2026/10/26/in-a-first-a-humanist-granted-a-religious-exemption-from-using-ai/
license: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/)
alternate:
  en: https://postgenerative.at/indications/2026-11-02/opting-out-of-ai-as-a-matter-of-conscience-at-university
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# KI-Verzicht als Gewissensentscheidung an der Universität

David Durman, Verwaltungsmitarbeiter an der University of Kentucky, hat eine humanistisch begründete Ausnahme von der persönlichen KI-Nutzung erhalten. Darüber berichtet t3n am 29. Oktober 2026. [1]

Durman erklärt: „Und diese Arbeit auszulagern, unabhängig davon, ob sie anstrengend ist oder nicht, untergräbt meine Fähigkeit, moralisch zu handeln.“ [1]

Laut dem ursprünglichen Bericht von Religion News Service unterstützte ihn die American Humanist Association. Die Universität bewilligte die Ausnahme im September. Sie entbindet ihn vom eigenen KI-Einsatz, jedoch nicht von der Teilnahme an Besprechungen oder der Zusammenarbeit mit Beschäftigten, die KI nutzen. Die Einschätzung, es sei der erste solche Fall für einen Humanisten, stammt von der Vereinigung. [2]

Der Fall lässt sich als Indiz dafür lesen, dass KI am Arbeitsplatz zur Gewissensfrage wird: Wer selbst denken und urteilen will, muss dies angesichts institutioneller Nutzungserwartungen mitunter ausdrücklich begründen.
